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Konformitäten

Wir legen großen Wert auf höchste Qualität und Zuverlässigkeit unserer Produkte. Unser Qualitätsmanagement-System wird daher kontinuierlich ausgebaut und verbessert. Finden Sie hier eine Übersicht über die Konformitäten, die bei Basler zum Standard gehören.

  • ISO 9001 und ISO 13485

    Mit dem Ziel, unsere Arbeitsabläufe und Prozesse weiter zu optimieren, haben wir ein umfangreiches Qualitätsmanagementsystem erarbeitet und erfolgreich eingeführt. Im Sinne der Norm DIN EN ISO 9001:2015 haben wir ein über ein reines Qualitätssicherungstool hinausgehendes, integriertes Managementsystem mit Fokus auf die kontinuierliche Verbesserung der gesamten betrieblichen Abläufe entwickelt.

    Hier geht es zu den Zertifikaten:
    Zertifikat DIN EN ISO 9001:2015 Basler

    Mit der Zertifizierung nach ISO 13485:2016 hat Basler seine Qualitätsstandards für die Entwicklung, Produktion, Vertrieb und Service von Digitalkameras unter Beweis gestellt. Das bedeutet für Sie: Beständigkeit, Zuverlässigkeit und Qualität.

    Mit der Einführung der Norm in ausgewählten Organisationsbereichen, nach der wir ausgesuchte Produkte entwickeln, produzieren, vertreiben und unterstützen, haben wir unser Qualitätsmanagementsystem an die Anforderungen der medizinischen Welt angepasst. Dadurch können wir Sie bei der Auditierung Ihrer Medizinprodukte oder bei der Vorbereitung auf die Zertifizierung unterstützen.

    Hier geht es zum Zertifikat:
    Zertifikat DIN EN ISO 13485:2016

    Für unsere Kunden bedeutet dies eine deutliche Steigerung unserer Effizienz sowie eine Optimierung der Zuverlässigkeit unserer Prozesse.

    Für das gesamte System sind klar formulierte Qualitätsziele definiert. Durch eine kontinuierliche Überprüfung dieser Ziele erkennen wir Abweichungen rechtzeitig und können bei Bedarf gegensteuern. Mit einem ausschließlich als Online-Version im Intranet vorliegendem Handbuch stellen wir sicher, dass alle Mitarbeitenden jederzeit Zugriff auf die aktuellsten Informationen haben.

    Die LRQA (Lloyd’s Register Quality Assurance) wird in jährlichen Besuchen die Wirksamkeit unseres QM-Systems überprüfen. Kontinuierlich durchgeführte interne Audits stellen sicher, dass alle Prozesse laufend überprüft und verbessert werden.

    Unser Qualitätsmanagementsystem ist ein lebendiges, sich weiterentwickelndes System; ganz nach unserer Devise: Wir lernen und verbessern uns ständig, 365 Tage im Jahr.

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  • Zertifikat „Zollrechtliche Vereinfachungen/Sicherheit“ (AEO F)

    Die Basler AG ist als „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“ (AEO Authorised Economic Operator) zertifiziert und Inhaber des Zertifikats „Zollrechtliche Vereinfachungen/Sicherheit“ (AEO F).

    Wir gelten damit als besonders zuverlässiger und vertrauenswürdiger Partner im internationalen Warenmanagement und können bestimmte Vergünstigungen im Rahmen der Zollabfertigung in Anspruch nehmen. So werden beispielsweise die Bedingungen für gewisse zollrechtliche Vereinfachungen nicht erneut geprüft oder Waren und Unterlagen weniger häufig untersucht.

    Die Bewilligung dieses Status ist an umfangreiche Voraussetzungen geknüpft. Zuverlässigkeit, Zahlungsfähigkeit sowie die Erfüllung einschlägiger Rechts- und Sicherheitsvorschriften gehören zu den wichtigsten Auflagen, die wir erfüllen. Unsere Geschäftspartner profitieren durch die Zertifizierung von einer professionellen Abwicklung und einem hohen Qualitätsstandard des Warenverkehrs.

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  • CE inkl. RoHS – EU-Markt

    Für Produkte, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden und die in den Geltungsbereich mindestens einer CE-relevanten Richtlinie fallen, gilt die CE-Pflicht. Diese Produkte müssen auf die Konformität mit den Richtlinien geprüft und mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet werden. Für jedes CE-gekennzeichnete Produkt wird zudem eine EU-Konformitätserklärung ausgestellt, die Bezug auf die relevanten EU-Richtlinien nimmt.

    Für die Produkte, die Basler vertreibt, sind die häufigsten CE-relevanten EU-Richtlinien:

    • RoHS-Richtlinie 2011/65/EU inkl. (EU) 2015/863
    • EMV-Richtlinie 2014/30/EU
    • Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU

    Die EU-Konformitätserklärungen zu den einzelnen Produkten sind auf den jeweiligen Produktseiten verlinkt.

    RoHS

    Die Richtlinie 2011/65/EU vom 8. Juni 2011 regelt die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe (engl.: Restriction of Harzardous Substances, kurz RoHS) in Elektro- und Elektronikgeräten (EEE).

    Die frühere RoHS-Richtlinie 2002/95/EG wurde zum 3. Januar 2013 aufgehoben.

    Im Anhang II der Richtlinie 2011/65/EU sind die Stoffe, die einer Beschränkungen unterliegen, unter Angabe ihrer zulässigen Höchstkonzentration in Gewichtsprozent aufgeführt. Betroffen sind die Stoffe Blei, Quecksilber, Cadmium, Sechswertiges Chrom, Polybromierte Biphenyle (PBB), sowie Polybromierte Diphenylether (PBDE).

    Die Delegierte Richtlinie (EU) 2015/863 vom 31. März 2015 ergänzt diese Liste um folgende vier Phtalate: Di(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP), Butylbenzylphthalat (BBP), Dibutylphthalat (DBP) und Diisobutylphthalat (DIBP).

    Für Produkte, die direkt unter die RoHS-Richtlinie fallen, wird die Konformität mit dieser in den EU-Konformitätserklärungen ausgewiesen. Zudem stellen wir separate RoHS Statements für unsere Produkte zur Verfügung. Dies gilt auch für solche Produkte, die nicht direkt unter die RoHS-Richtlinie fallen.

    Im Downloadbereich finden Sie das Bestätigungsschreiben der RoHS Konformität unserer Kameras sowie das Bestätigungsschreiben der RoHS Konformität unserer Zubehör Produkte.

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  • UKCA – UK-Markt

    Ab 2023 löst UKCA das CE im Vereinigten Königreich ab. Basler befindet sich derzeit in der Einführungsphase.

    Die UK-Konformitätserklärungen zu den einzelnen Produkten werden nach abgeschlossener Einführung äquivalent zu CE auf den jeweiligen Produktseiten verlinkt.

    Bitte wenden Sie sich bei Anliegen bzgl. UKCA an: ukca@baslerweb.com

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  • FCC – US-Markt

    Für Produkte, die auf dem US-Markt in Verkehr gebracht werden und die elektromagnetische Emissionen verursachen (beabsichtigt oder unbeabsichtigt), gilt die FCC-Pflicht. Die Anforderungen für FCC werden von der Federal Communications Commission (FCC), einer unabhängigen US-Regierungsbehörde, vorgegeben. Die mit FCC-Zeichen gekennzeichneten Produkte sind konform mit den hierfür notwendigen FCC-Vorgaben. Ob ein Produkt auf FCC-Konformität geprüft und mit FCC-Zeichen gekennzeichnet ist, sehen Sie auf den jeweiligen Produktseiten.

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  • KCC – Südkorea

    Elektrische und elektronische Geräte, die nach Südkorea eingeführt werden, unterliegen der KC-Zertifizierung. Dies ist ein verbindliches Zertifizierungssystem, das sicherstellt, dass nur Produkte, die von anerkannten Stellen zertifiziert wurden, auf den südkoreanischen Markt gelangen können. Überprüft werden bei der Zertifizierung insbesondere die Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV). Alle KC zertifizierten Produkte tragen das KC-Kennzeichen und die KC-Registierungsnummer. Ob ein Produkt KC-zertifiziert ist, sehen Sie auf den jeweiligen Produktseiten.

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  • EAC - Zertifizierung für Länder der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU)

    Für die Einfuhr in die Länder der eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU), dazu gehören neben Russland auch Armenien, Kasachstan, Kirgisistan und Weißrussland, brauchen unsere Kameras die EAC-Zertifizierung und eine entsprechende Kennzeichnung.

    Das EAC Zertifikat wird von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle ausgestellt.

    Die EAC Zertifizierung und Kennzeichnung eines Produkts bestätigt die Übereinstimmung mit den relevanten TR’s (Technischen Reglements).

    Bitte beziehen Sie sich auf die entsprechende Produktmodellseite, um zu überprüfen, ob Ihr gewünschtes Modell zertifiziert ist. Für den Fall, dass es nicht zertifiziert ist, wenden Sie sich bitte an Ihre Basler Support- oder Vertriebszentrale, sodass wir eine Zertifizierung veranlassen können.

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  • REACH Konformität

    Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 vom 18. Dezember 2006 regelt die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) und schreibt vor, dass die Verwendung von Stoffen, die als besonders besorgniserregend (SVHC) eingestuft sind, in einer Konzentration von mehr als 0,1 Gewichtsprozent (w/w) entlang der Lieferkette mitgeteilt werden muss. Alle als besonders besorgniserregend eingestuften Stoffe sind in der Kandidatenliste aufgeführt, die von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) bereitgestellt wird.

    Durch den engen Kontakt und die Kommunikation mit unseren Lieferanten enthält unseres Wissens nach keines der von uns verkauften Produkte gelistete SVHC. Falls uns das Vorhandensein eines SVHC bekannt wird, werden wir der Pflicht zur Übermittlung von Informationen über Stoffe in Erzeugnissen nachkommen.

    Hier geht es zu dem Bestätigungsschreiben:

    REACH Statement

    Erfahren Sie mehr

So erreichen Sie uns

Basler Zentrale