Vorstand
Aufgaben und Zuständigkeiten
Gemäß der gesetzlichen Bestimmungen leitet der Basler-Vorstand das Unternehmen in eigener Verantwortung. Er ist dabei an das Unternehmensinteresse gebunden und der Steigerung des nachhaltigen Unternehmenswertes verpflichtet. Der Vorstand entwickelt die strategische Ausrichtung des Unternehmens, stimmt sie mit dem Aufsichtsrat ab und setzt sie um. Der Vorstand sorgt für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinen und wirkt auf deren Beachtung durch die Konzernunternehmen hin. Der Vorstand etabliert ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling im Unternehmen.
Zusammensetzung und Vergütung
Der Vorstand der Basler AG besteht aus mehreren Personen und hat einen Vorsitzenden. Eine Geschäftsordnung regelt die Arbeit des Vorstands, insbesondere die Ressortzuständigkeiten einzelner Vorstandsmitglieder, die dem Gesamtvorstand vorbehaltenen Angelegenheiten sowie die erforderliche Beschlussmehrheit bei Vorstandsbeschlüssen. Das Aufsichtsratsplenum berät über die Struktur des Vergütungssystems des Vorstands und überprüft dieses regelmäßig. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat unter Einbeziehung von etwaigen Konzernbezügen in angemessener Höhe auf der Grundlage einer Leistungsbeurteilung festgelegt. Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden insbesondere die Aufgaben des Vorstandsmitglieds, seine Leistung sowie die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens unter Berücksichtigung seines Vergleichsumfelds.
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder umfasst fixe und variable Bestandteile, wobei die variable Vergütung einmalige sowie jährlich wiederkehrende, an den geschäftlichen Erfolg gebundene Komponenten und auch Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung enthält. Eine nachträgliche Änderung der Erfolgsziele ist ausgeschlossen.
Die Gesamtvergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2006 ist im Anhang des Jahresabschlusses 2006 veröffentlicht.
Interessenkonflikte
Die Mitglieder des Vorstands unterliegen während ihrer Tätigkeit für das Unternehmen einem umfassenden Wettbewerbsverbot. Vorstandsmitglieder und MitarbeiterInnen dürfen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit weder für sich noch für andere Personen von Dritten Zuwendungen oder sonstige Vorteile fordern oder annehmen oder Dritten ungerechtfertigte Vorteile gewähren. Die Vorstandsmitglieder sind dem Unternehmensinteresse verpflichtet. Kein Mitglied des Vorstands darf bei seinen Entscheidungen persönliche Interessen verfolgen und Geschäftschancen, die dem Unternehmen zustehen, für sich nutzen. Jedes Vorstandsmitglied legt Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offen und informiert die anderen Vorstandsmitglieder hierüber.
Alle Geschäfte zwischen Basler einerseits und den Vorstandsmitgliedern sowie ihnen nahestehenden Personen oder ihnen persönlich nahestehenden Unternehmungen andererseits haben branchenüblichen Standards zu entsprechen. Wesentliche Geschäfte bedürfen laut Geschäftsordnung der Zustimmung des Aufsichtsrats. Vorstandsmitglieder übernehmen Nebentätigkeiten, insbesondere Aufsichtsratsmandate ausserhalb des Unternehmens, nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats.
Mitglieder des Vorstands