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Entsprechenserklärung
Entsprechenserklärung gemäß §161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass den Verhaltensempfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten Kodex-Kommission in der Fassung vom 6. Juni 2008 im Geschäftsjahr 2009 entsprochen wurde und diesen zukünftig entsprochen werden wird. Die Neufassung des Corporate Governance Kodex vom 18. Juni 2009 befindet sich in der Umsetzung und wird wie von der Kodex-Kommission vorgesehen im zeitlich verlangten Rahmen in 2010 bei der Basler AG eingeführt sein.

Ausnahmen sind folgenden Empfehlungen:


Ziffer 5.3. - Bildung von Ausschüssen im Aufsichtsrat

Ausschüsse werden im Aufsichtsrat nicht gebildet. Der Aufsichtsrat der Basler AG besteht entsprechend der Unternehmensgröße aus drei Personen. In diesem Umfang ist ein effizientes Arbeiten gewährleistet zumal die allgemein übliche Mindestbesetzung für Ausschüsse bei drei Personen liegt.


Ziffer 5.4.7. - Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist in der Satzung festgelegt. Dabei wird der Vorsitz und der stellvertretende Vorsitz im Aufsichtsrat in der Höhe der Vergütung berücksichtigt. Ein variabler Bestandteil der Vergütung ist für die Mitglieder des Aufsichtsrats aufgrund des derzeitigen Niveaus der festen Vergütung nicht vorgesehen.

Für den Vorstand
Dr. Dietmar Ley (CEO)

Für den Aufsichtsrat
Norbert Basler (Vorsitzender)

Kontakt
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Tel. +49 4102 463 0
Fax +49 4102 463 108
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