Entsprechenserklärung
Entsprechenserklärung gemäß §161 AktG
Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass den Verhaltensempfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten Kodex-Kommission in der Fassung vom 14.06.2007 entsprochen wird.
Ausnahmen sind folgenden Empfehlungen:
Ziffer 5.3. - Bildung von Ausschüssen im Aufsichtsrat
Ausschüsse werden im Aufsichtsrat nicht gebildet. Der Aufsichtsrat der Basler AG besteht entsprechend der Unternehmensgröße aus drei Personen. In diesem Umfang ist ein effizientes Arbeiten gewährleistet zumal die allgemein übliche Mindestbesetzung für Ausschüsse bei drei Personen liegt.
Ziffer 5.4.7. - Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist in der Satzung festgelegt. Dabei wird der Vorsitz und der stellvertretende Vorsitz im Aufsichtsrat in der Höhe der Vergütung berücksichtigt. Ein variabler Bestandteil der Vergütung ist für die Mitglieder des Aufsichtsrats aufgrund des derzeitigen Niveaus der festen Vergütung nicht vorgesehen.
Für den Vorstand
Dr. Dietmar Ley (CEO)
Für den Aufsichtsrat
Norbert Basler (Vorsitzender)