REACH
Die Basler AG ist als Hersteller von Erzeugnissen im Sinne von REACH als „nachgeschalteter Anwender“ einzustufen. Daher unterliegt die Basler AG grundsätzlich keinerlei Registrierungspflicht nach REACH.

Die Erzeugnisse, die Sie von uns beziehen, sind im Sinne von REACH nach heutigem Stand der Erkenntnisse somit ebenfalls nicht registrierungspflichtig und enthalten demnach wissentlich keine besorgniserregenden Stoffe > 0,1Massenprozent. Dies gilt insbesondere auch deshalb, weil aus unseren Erzeugnissen keine chemischen Stoffe unter normalen oder vernünftigerweise vorhersehbaren Verwendungsbedingungen freigesetzt werden (vgl. Art. 7 Abs. 1 der REACH-Verordnung).

Die in unseren Erzeugnissen enthaltenen möglicherweise registrierungspflichtigen chemischen Stoffe müssen folglich ausschließlich durch unsere Vorlieferanten registriert werden.

Im eigenen Interesse einer hohen Produktsicherheit verfolgen wir die Umsetzung von REACH und die daraus resultierenden Anforderungen intensiv und stehen daher gemäß der Informationspflicht nach Art. 33 im Kontakt mit unseren Lieferanten. Wir informieren uns aktiv, ob die gelisteten besonders besorgniserregenden Stoffe in deren Stoffen, Zubereitungen oder Erzeugnissen über 0,1 Massenprozent enthalten sind. Sobald wir diese Information von unserem Lieferanten erhalten, werden wir unserer Verpflichtung nachkommen, diese an Sie / unsere Kunden unmittelbar weiterzugeben.

Wir werden Sie über relevante durch REACH verursachte Veränderungen unserer Produkte, deren Lieferfähigkeit sowie der Qualität der von uns an Sie gelieferten Teile/Produkte im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung informieren und im Einzelfall geeignete Maßnahmen mit Ihnen abstimmen.


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